Ein älterer Wintergarten wirkt auf den ersten Blick oft unproblematisch: eine leichte Dachkonstruktion, großflächige Platten, einige Anschlussfugen und eine Fassade aus unterschiedlichen Materialien. Bei Wintergärten, Anbauten und überdachten Terrassen aus früheren Jahrzehnten kann jedoch Asbest in verschiedenen Bauteilen enthalten sein. Besonders relevant sind Dach- und Fassadenprodukte aus Asbestzement, aber auch weniger offensichtliche Materialien an Anschlüssen, Unterkonstruktionen oder im Innenausbau.
Das bedeutet nicht, dass jeder alte Wintergarten automatisch saniert werden muss. Intakte, fest gebundene Asbestzementprodukte sind bei normaler Nutzung nicht ohne Weiteres eine akute Gefahr. Kritisch wird es vor allem bei Verwitterung, Beschädigung, Umbau, Rückbau oder mechanischer Bearbeitung. Wer einen Wintergarten modernisieren, abdichten, neu eindecken oder vollständig entfernen möchte, sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten klären, welche Baustoffe vorhanden sind.
Warum Wintergärten aus älteren Baujahren betroffen sein können
Asbest wurde in Deutschland über viele Jahrzehnte wegen seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und guten technischen Eigenschaften eingesetzt. Vor allem zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren fanden sich asbesthaltige Bauprodukte in zahlreichen Gebäuden. Die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten wurde in Deutschland zum 31. Oktober 1993 verboten.
Wintergärten wurden häufig nachträglich an bestehende Gebäude angebaut. Dadurch können Bauteile unterschiedlichen Alters zusammenkommen: ein älteres Dach aus Faserzementplatten, eine später erneuerte Verglasung, originale Anschlussfugen und eine irgendwann überarbeitete Fassadenbekleidung. Das Baujahr des Wohnhauses allein reicht daher nicht aus, um das Risiko zuverlässig einzuschätzen.
Auch die Bezeichnung „Eternit“ ist kein sicherer Nachweis für oder gegen Asbest. Historisch wurde der Markenname für asbesthaltige Faserzementprodukte verwendet, später aber auch für asbestfreie Faserzementplatten. Das Aussehen allein erlaubt deshalb keine verlässliche Materialbestimmung.
Welche Dachbauteile im Wintergarten Asbest enthalten können
Wellplatten und großformatige Faserzementplatten
Am häufigsten wird bei alten Überdachungen an gewellte oder ebene Asbestzementplatten gedacht. Solche Platten wurden nicht nur auf Hauptdächern, sondern auch für Anbauten, Nebengebäude, Terrassenüberdachungen und Wintergärten eingesetzt. Möglich sind sowohl großformatige Wellplatten als auch kleinere, ebene Tafeln.
Typische Hinweise können eine graue, matte Oberfläche, eine ältere Faserzementoptik, sichtbare Verwitterung oder eine Konstruktion mit überlappenden Platten sein. Diese Merkmale sind jedoch lediglich Anhaltspunkte. Eine sichere Aussage ist in der Regel nur durch eine nachvollziehbare Materialrecherche und gegebenenfalls eine fachgerechte Probenahme möglich.
Kleinformatige Dachschindeln und Kunstschieferplatten
Bei älteren Wintergärten oder angrenzenden Anbauten können auch kleinformatige Dachschindeln, Kunstschieferplatten oder Formstücke aus asbesthaltigem Faserzement verbaut worden sein. Diese Materialien wurden teilweise an geneigten Dachflächen, Ortgängen, Traufen oder Übergängen zu bestehenden Gebäudeteilen eingesetzt.
Besondere Vorsicht ist nötig, wenn einzelne Platten fehlen, Risse aufweisen oder bei früheren Reparaturen überdeckt wurden. Beim Herausnehmen, Überbohren oder Zerbrechen können Fasern freigesetzt werden. Auch Dachdeckerarbeiten wie das Befestigen neuer Dachaufbauten oder das Anbringen von Solarelementen dürfen nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen.
Dachrand-, First- und Abschlussprofile
Neben der eigentlichen Dachfläche können Formstücke und Randbereiche betroffen sein. Dazu zählen beispielsweise Abdeckungen, Ortgangplatten, Unterseiten von Dachrändern oder spezielle Faserzement-Formteile. Diese Bauteile werden bei einer ersten Sichtprüfung leicht übersehen, weil sie kleinflächig sind oder durch Metallprofile verdeckt werden.
Auch bei einem grundsätzlich asbestfreien Dach kann ein angrenzendes älteres Bauteil aus Asbestzement vorhanden sein. Deshalb sollte die Prüfung nicht auf die sichtbare Hauptfläche des Daches beschränkt bleiben.
Bituminöse Dachbahnen und Abdichtungen
In älteren Baukonstruktionen können asbesthaltige Trägermaterialien oder asbesthaltige Zusätze in Dachpappen, Abdichtungen und bituminösen Bauteilen vorkommen. Das ist insbesondere bei Anschlüssen, Flachdachbereichen, Übergängen zum Wohnhaus oder früher ausgebesserten Stellen relevant.
Ob eine alte Dachbahn Asbest enthält, lässt sich nicht zuverlässig anhand ihrer Farbe oder Oberflächenstruktur erkennen. Wird die Abdichtung bei einer Sanierung aufgeschnitten, abgeschält oder mechanisch entfernt, sollte der Materialaufbau vorher fachlich bewertet werden.
Welche Fassadenbauteile betroffen sein können
Fassadenplatten aus Asbestzement
Fassadenplatten aus Asbestzement wurden als ebene Tafeln, kleinformatige Platten oder strukturierte Bekleidungen verwendet. An einem Wintergarten können sie die geschlossenen Seitenflächen, Sockelbereiche, Brüstungen oder die Giebelfläche unterhalb des Daches bilden.
Manchmal befinden sich die Platten nicht an der gesamten Fassade, sondern nur an einzelnen Bereichen. Gerade bei nachträglich errichteten Wintergärten wurden unterschiedliche Materialien kombiniert: Glasflächen, Holz- oder Metallrahmen und eine geschlossene Seitenwand aus Faserzement.
Fassadensockel, Brüstungen und seitliche Verkleidungen
Auch niedrige Sockelverkleidungen und Brüstungsplatten können asbesthaltig sein. Diese Bauteile sind häufig besonders stark der Witterung, Spritzwasser und mechanischen Belastungen ausgesetzt. Abplatzungen, Brüchigkeit, offene Kanten oder ausgewaschene Oberflächen sollten daher nicht einfach überstrichen oder abgeschliffen werden.
Bei einer geplanten Erneuerung der Wintergartenfassade ist außerdem zu prüfen, ob hinter der sichtbaren Bekleidung weitere verdächtige Platten, Kleber, Spachtelmassen oder Abdichtungen liegen.
Laibungen, Anschlussbereiche und Bekleidungen
An den Übergängen zwischen Wintergarten und Wohnhaus können ältere Putze, Spachtelmassen, Kleber oder Fugensysteme vorhanden sein. Asbest kann in solchen Materialien nicht mit bloßem Auge erkannt werden. Das gilt auch für Bekleidungen an Fensterlaibungen, Heizungsnischen oder Wandflächen, die im Zuge eines Anbaus verändert wurden.
Besonders problematisch sind Arbeiten, bei denen die Oberfläche abgetragen wird, etwa durch Schleifen, Stemmen, Fräsen oder großflächiges Abschlagen. Vor dem Öffnen von Wand- und Deckenaufbauten sollte deshalb feststehen, welche Materialien bearbeitet werden dürfen.
Weitere Stellen, die bei der Prüfung nicht vergessen werden sollten
- Fugen und Dichtungen: Alte Dichtmassen, Fugensysteme oder Trägermaterialien können je nach Bauzeit und Produktart asbesthaltige Bestandteile enthalten.
- Rohr- und Leitungsdurchführungen: Bei beheizten Wintergärten oder angrenzenden Haustechnikbereichen können ältere Rohrisolierungen, Dichtungen oder Formstücke betroffen sein.
- Brandschutz- und Hitzeschutzbauteile: In der Nähe von Heizgeräten, Kaminen oder technischen Installationen kamen früher auch asbesthaltige Schutzmaterialien zum Einsatz.
- Bodenaufbauten: Alte Vinylplatten, Floor-Flex-Platten und schwarze Kleber können in angrenzenden Räumen oder im Wintergarten selbst eine Rolle spielen.
- Innenbekleidungen: Deckenplatten, Wandverkleidungen, Spachtelmassen und Kleber sind bei Umbauten ebenfalls zu berücksichtigen.
Die konkrete Wahrscheinlichkeit hängt unter anderem vom Baujahr, der damaligen Bauweise, dem Herkunftsland der Produkte, späteren Modernisierungen und den vorhandenen Bauunterlagen ab. Eine optische Einschätzung kann eine Untersuchung nicht ersetzen.
Ist ein intaktes Asbestdach im Wintergarten sofort gefährlich?
Bei fest gebundenem Asbestzement sind die Fasern in einer Zementmatrix eingebunden. Solange das Bauteil intakt bleibt und nicht mechanisch oder thermisch beansprucht wird, ist die Faserfreisetzung bei normaler Nutzung in der Regel deutlich geringer als bei Bearbeitungs- oder Rückbauarbeiten.
Das heißt jedoch nicht, dass Schäden ignoriert werden sollten. Allgemeine Verwitterung kann die Oberfläche spröde machen. Risse, Brüche, lose Befestigungen, abgeplatzte Kanten oder starke Bewuchs- und Feuchtebelastung können die Beurteilung verändern. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass stark verwitterte und brüchige Dach- oder Fassadenplatten entfernt werden müssen.
Eine sofortige Entfernung jedes intakten Asbestzementbauteils ist dagegen nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind der Zustand, die Nutzung, die geplanten Arbeiten und die Möglichkeit, das Bauteil dauerhaft sicher zu belassen.
Was Eigentümer bei einem Asbestverdacht tun sollten
- Arbeiten stoppen: Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Brechen, Hochdruckreinigen und Abschlagen sollten an verdächtigen Bauteilen unterbleiben.
- Bereich sichern: Beschädigte Platten oder herabgefallene Bruchstücke sollten nicht angefasst, zusammengefegt oder mit einem gewöhnlichen Staubsauger aufgenommen werden.
- Unterlagen prüfen: Baujahr, Umbauunterlagen, Rechnungen und frühere Sanierungsdokumentationen können wichtige Hinweise liefern.
- Fachliche Bewertung veranlassen: Bei geplanten Arbeiten sollte ein qualifizierter Fachbetrieb oder eine geeignete sachkundige Stelle die Situation bewerten.
- Sanierung und Entsorgung planen: Falls Asbest bestätigt wird, müssen Ausbau, Verpackung, Transport und Entsorgung entsprechend den geltenden Anforderungen organisiert werden.
Privatpersonen sollten asbestverdächtige Bauteile nicht eigenständig entfernen. Auch scheinbar einfache Arbeiten wie das Abschrauben einer Platte, das Herausziehen einer Dichtung oder das Reinigen einer verwitterten Oberfläche können Fasern freisetzen oder kontaminiertes Material verteilen.
Wie eine fachgerechte Prüfung und Sanierung abläuft
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme. Dabei werden Baujahr, Bauteilaufbau, sichtbare Schäden und geplante Eingriffe betrachtet. Wenn eine Materialprobe erforderlich ist, muss die Probenahme so erfolgen, dass keine unnötige Kontamination entsteht. Je nach Befund kann anschließend entschieden werden, ob eine Sicherung, eine Entfernung oder eine weitergehende Sanierung notwendig ist.
Für gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien beschreibt die TRGS 519 die maßgeblichen Anforderungen an Vorbereitung, Schutzmaßnahmen, Durchführung und Qualifikation. Dazu gehören unter anderem staubarme Arbeitsverfahren, geeignete persönliche Schutzausrüstung, eine kontrollierte Arbeitsumgebung und die ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle.
Bei Asbestzementplatten ist insbesondere ein zerstörungsarmer Ausbau wichtig. Die Platten dürfen nicht einfach zerbrochen, über Kanten gezogen oder mit ungeeigneten Werkzeugen bearbeitet werden. Asbesthaltige Bauabfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen getrennt sowie entsprechend den geltenden Vorgaben entsorgt werden.
CB Sanierung übernimmt Projekte im Bereich Asbestsanierung, Asbestdemontage und Asbestentsorgung in ganz Deutschland. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Material, seinem Zustand und dem geplanten Umbau ab.
Wintergarten sanieren, umbauen oder abreißen: Wann ist eine Untersuchung sinnvoll?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Wintergarten:
- vor dem Asbestverbot errichtet oder aus älteren Bauteilen erweitert wurde,
- ein altes Platten- oder Schindeldach besitzt,
- Fassadenplatten, Sockelbekleidungen oder Brüstungen aus Faserzement aufweist,
- starke Verwitterung, Risse oder Brüche zeigt,
- neu eingedeckt, gedämmt, verglast oder abgebrochen werden soll,
- an das Wohnhaus angeschlossen ist und dabei Wände, Decken oder Böden geöffnet werden.
Wer lediglich die Verglasung austauschen möchte, muss nicht zwangsläufig jedes Bauteil des Wintergartens untersuchen lassen. Sobald jedoch Befestigungen gelöst, Platten bewegt, Wandflächen geöffnet oder Dach- und Fassadenbekleidungen bearbeitet werden, sollte der Materialaufbau vorher geklärt sein.
Fazit: Nicht jedes alte Bauteil ist Asbest – aber jeder Verdacht muss ernst genommen werden
Bei älteren Wintergärten können vor allem Dachplatten, Dachschindeln, Rand- und Formstücke, Fassadenplatten, Sockelbekleidungen sowie bestimmte Abdichtungen und Anschlussmaterialien betroffen sein. Zusätzlich kommen Asbest in Putzen, Klebern, Spachtelmassen, Dichtungen oder Bodenaufbauten infrage.
Eine sichere Beurteilung ist anhand des Aussehens allein nicht möglich. Deshalb sollten Eigentümer vor Umbau- und Rückbauarbeiten eine fachliche Prüfung veranlassen und verdächtige Materialien weder bearbeiten noch selbst entsorgen. Intakte, fest gebundene Bauteile müssen nicht automatisch sofort entfernt werden. Bei Schäden oder geplanten Eingriffen ist jedoch ein abgestimmtes Sanierungs- und Entsorgungskonzept erforderlich.
Bei Fragen zu einer geplanten Prüfung oder einem Rückbau können Sie CB Sanierung kontaktieren. Das Unternehmen arbeitet mit moderner Gerätetechnik und übernimmt Asbestsanierung, Asbestdemontage, Asbestentsorgung und Schadstoffrückbau bundesweit.