Alte Eternitplatten können Asbest enthalten. Besonders bei Dach- und Fassadenplatten aus den Jahrzehnten vor dem allgemeinen Asbestverbot in Deutschland besteht ein begründeter Verdacht. Das Problem: Ob eine Platte asbesthaltig ist, lässt sich häufig nicht allein anhand von Farbe, Oberfläche oder Form sicher feststellen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rolle das Alter spielt, welche Kennzeichnungen Hinweise geben können und woran sich ältere Asbestzementplatten typischerweise erkennen lassen. Wichtig ist außerdem, was bei einem Verdacht zu tun ist – und warum beschädigte oder zu bearbeitende Platten nicht eigenständig untersucht oder entfernt werden sollten.
Was bedeutet „Eternitplatte mit Asbest“?
„Eternit“ ist ursprünglich ein Markenname. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff jedoch häufig für Faserzementplatten verwendet. Historische Eternit-Produkte bestanden vielfach aus Zement und Asbestfasern. Die Fasern waren fest in die Zementmatrix eingebunden und erhöhten unter anderem die Festigkeit und Beständigkeit des Materials.
Heute werden ebenfalls Faserzementplatten unter dem bekannten Markennamen oder ähnlichen Produktbezeichnungen angeboten, allerdings asbestfrei. Deshalb ist der Name „Eternit“ allein kein sicherer Nachweis für Asbest. Entscheidend sind das Herstellungsdatum, die Produktkennzeichnung, die Bauunterlagen und bei verbleibender Unsicherheit eine fachgerechte Materialbewertung.
Ab welchem Alter können Eternitplatten Asbest enthalten?
Asbest wurde in Deutschland über viele Jahrzehnte in Bauprodukten eingesetzt. Besonders häufig findet man Asbestzement in Gebäuden, die in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren errichtet oder saniert wurden. Das betrifft unter anderem Wellplatten auf Dächern, Fassadenplatten, kleinere Plattenformate, Rohre und weitere Bauteile aus Faserzement.
Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland grundsätzlich verboten. Für die praktische Beurteilung bedeutet das: Bei Gebäuden mit Baubeginn vor diesem Stichtag muss Asbest in Betracht gezogen werden. Bei Bauvorhaben, mit denen nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kann nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist.
Diese zeitliche Einordnung ist jedoch kein endgültiger Beweis. Platten können später ausgetauscht, aus Lagerbeständen eingebaut oder bei Umbauten wiederverwendet worden sein. Umgekehrt kann ein nach 1993 errichtetes Gebäude ältere Bauteile enthalten. Das Baujahr des Gebäudes ersetzt deshalb nicht die Prüfung des konkreten Materials.
Welche Kennzeichnungen geben Hinweise?
Auf Faserzementplatten können Prägestempel, Rollenstempel, Zulassungsnummern oder Angaben zum Herstellungsdatum vorhanden sein. Je nach Produkt, Hersteller und Bauzeit befinden sich diese Informationen auf der sichtbaren Oberfläche, an der Plattenkante oder auf der Rückseite.
Typische Hinweise auf asbestfreie Faserzementplatten
Bei neueren, asbestfreien Faserzementprodukten können beispielsweise folgende Angaben vorkommen:
- „AF“ als Hinweis auf „asbestfrei“,
- „NT“ im Zusammenhang mit einer neuen Technologie,
- ein Herstellungsdatum oder Produktionscode,
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer,
- Norm- oder Produktangaben des Herstellers.
Solche Kennzeichnungen können hilfreich sein, sind aber nicht bei jeder Platte vorhanden oder noch lesbar. Außerdem sollten eingeprägte Zeichen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Eine einzelne Nummer ist ohne Zuordnung zum konkreten Hersteller und Produkt nicht automatisch ein sicherer Nachweis für Asbestfreiheit.
Fehlende Kennzeichnung ist kein Entwarnungssignal
Bei alten, verwitterten oder beschichteten Platten sind Kennzeichnungen oft nicht mehr erkennbar. Auch eine unleserliche oder fehlende Prägung bedeutet nicht, dass das Material asbestfrei ist. Gerade bei älteren Dachplatten kann die Rückseite nur schwer zugänglich sein. Es besteht kein Anlass, Platten eigenständig umzudrehen, abzubauen oder an der Oberfläche zu kratzen, nur um nach einem Stempel zu suchen.
Typische Merkmale alter asbesthaltiger Eternitplatten
Bestimmte Eigenschaften können den Verdacht auf ältere Asbestzementplatten lenken. Sie erlauben jedoch keine sichere Identifizierung durch Laien.
- Graue oder graubraune Oberfläche: Viele alte Asbestzementplatten sind grau, können aber durch Alterung, Bewuchs, Beschichtung oder Verschmutzung deutlich anders aussehen.
- Wellprofil bei Dach- und Wandplatten: Asbestzement-Wellplatten wurden häufig auf Nebengebäuden, Hallen, Garagen und landwirtschaftlichen Gebäuden eingesetzt.
- Spröde, verwitterte oder brüchige Struktur: Alterung kann zu Rissen, Kantenabbrüchen und einer rauen Oberfläche führen. Das Aussehen allein lässt jedoch keinen sicheren Rückschluss auf den Fasergehalt zu.
- Standardisierte Plattenformate: Historische Asbestzementplatten wurden in verschiedenen Wellenprofilen und Formaten hergestellt. Moderne asbestfreie Platten können diese Formen teilweise nachahmen.
- Alte Befestigungen und Überdeckungen: Rostige Schrauben, ältere Dichtungen oder mehrere übereinanderliegende Plattenschichten können auf ein älteres Dachsystem hindeuten, beweisen aber keinen Asbestgehalt.
Die wichtigste Erkenntnis lautet: Farbe, Gewicht, Oberfläche, Wellenform und Verwitterung sind lediglich Indizien. Eine sichere Aussage „Asbest ja oder nein“ ist anhand eines Fotos oder einer Sichtprüfung in der Regel nicht möglich.
Warum die Unterscheidung schwierig ist
Asbestfreie Faserzementprodukte wurden als Ersatz für frühere Asbestzementprodukte entwickelt. Sie können ähnliche Maße, Formen und Oberflächen besitzen. Dadurch ist selbst für erfahrene Personen nicht jede Platte zuverlässig allein optisch zuzuordnen.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Bauteile äußerlich nicht immer eindeutig als asbesthaltig oder asbestfrei erkennbar sind. Im Zweifelsfall sind deshalb die Bauunterlagen, Herstellerangaben oder eine fachkundige Materialuntersuchung heranzuziehen.
Eine Materialprobe darf nicht einfach eigenständig entnommen werden. Das Bohren, Sägen, Brechen, Schleifen oder Abstemmen kann Fasern freisetzen. Besonders problematisch ist es, wenn Platten bereits spröde, beschädigt oder stark verwittert sind.
Was ist bei einem Asbestverdacht zu tun?
- Arbeiten sofort stoppen: Nicht weiter bohren, sägen, schneiden, brechen, schleifen oder reinigen.
- Bereich sichern: Personen und Haustiere sollten Abstand halten. Bei beschädigten Platten sollte eine weitere mechanische Einwirkung vermieden werden.
- Material nicht trocken abbürsten oder mit Hochdruck reinigen: Solche Arbeiten können Staub und Faserfreisetzung begünstigen.
- Unterlagen prüfen: Baujahr, Sanierungsunterlagen, Rechnungen, Produktdatenblätter und frühere Gutachten können wichtige Hinweise liefern.
- Fachbetrieb beauftragen: Ein auf Asbest spezialisierter Betrieb kann die Situation bewerten und das weitere Vorgehen planen.
Für eine fachgerechte Asbestsanierung müssen die geltenden Anforderungen an Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung berücksichtigt werden. Bei fest gebundenem Asbestzement besteht nicht automatisch ein Sanierungszwang, solange die Bauteile intakt sind und nicht bearbeitet werden. Eine Entfernung kann dennoch erforderlich oder sinnvoll sein, wenn Platten stark beschädigt, brüchig oder im Zuge einer Dach- oder Fassadensanierung ohnehin auszubauen sind.
Darf man asbesthaltige Eternitplatten selbst entfernen?
Von einer eigenständigen Demontage ist abzuraten. Beim Abnehmen, Zerschlagen oder unsachgemäßen Transport können Platten beschädigt und Asbestfasern freigesetzt werden. Auch scheinbar einfache Arbeiten wie das Herausdrehen festsitzender Befestigungen oder das Reinigen mit Geräten können Risiken verursachen.
Arbeiten mit Asbest unterliegen in Deutschland besonderen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem geeignete Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Fachkunde und die ordnungsgemäße Behandlung der anfallenden Abfälle. Ein qualifizierter Fachbetrieb übernimmt die Asbestdemontage mit dafür vorgesehenen Verfahren und organisiert anschließend die Asbestentsorgung.
Wie werden Eternitplatten fachgerecht geprüft?
Am Anfang steht die Sichtung der verfügbaren Informationen. Dazu gehören das Baujahr, frühere Umbauten, Angaben zu Hersteller und Produkt sowie die Lage und der Zustand der Platten. Falls erforderlich, wird eine Materialprobe nach den geltenden Schutzvorgaben entnommen und in einem geeigneten Labor untersucht.
Das Ergebnis einer Laboranalyse bezieht sich auf die untersuchte Probe. Bei größeren Dach- oder Fassadenflächen muss deshalb fachlich beurteilt werden, ob die Probe für das gesamte Bauteil repräsentativ ist oder ob weitere Untersuchungen nötig sind.
Bei einem positiven Befund wird anschließend festgelegt, ob eine Sicherung, eine Sanierung oder eine Demontage erforderlich ist. Der konkrete Ablauf hängt vom Zustand der Platten, der geplanten Baumaßnahme und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Asbesthaltige Eternitplatten richtig entsorgen
Asbesthaltige Platten gelten als gefährliche Abfälle. Sie dürfen nicht mit Bauschutt, Restmüll oder gemischten Baustellenabfällen entsorgt werden. Für Verpackung, Transport, Übergabe und Deponierung gelten besondere Anforderungen, die sich teilweise nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Entsorgungsstelle richten.
Die Platten sollten nicht zerschlagen werden, um das Volumen zu reduzieren. Ebenso dürfen sie nicht wiederverwendet, verschenkt oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Wie die Entsorgung im Einzelfall organisiert wird, sollte vor Beginn der Arbeiten mit dem beauftragten Fachbetrieb und dem zuständigen Entsorgungsweg geklärt werden.
Fazit: Das Alter ist ein wichtiger Hinweis, aber kein Beweis
Bei Eternitplatten aus Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 sollte Asbest grundsätzlich als Möglichkeit berücksichtigt werden. Prägestempel wie „AF“ oder „NT“, Produktionsdaten und Zulassungsnummern können Hinweise auf asbestfreie Produkte geben. Fehlen solche Angaben oder sind sie nicht eindeutig zuzuordnen, bleibt der Verdacht bestehen.
Typische Merkmale wie graue Farbe, Wellprofil, alte Befestigungen oder Verwitterung reichen für eine sichere Bestimmung nicht aus. Entscheidend ist, dass verdächtige Platten nicht bearbeitet werden. Lassen Sie den Bestand fachlich bewerten und beauftragen Sie für Demontage und Entsorgung einen geeigneten Fachbetrieb.
CB Sanierung ist ein zertifiziertes Sanierungsunternehmen mit über fünf Jahren Erfahrung und übernimmt Projekte in ganz Deutschland. Zum Leistungsbereich gehören unter anderem Asbestsanierung, Asbestdemontage, Asbestentsorgung und Schadstoffrückbau. Bei Fragen zum weiteren Vorgehen können Sie über die Kontaktseite eine Anfrage stellen.
