Asbest bei Schimmelbeseitigung: Warum alte Baustoffe vor dem Rückbau geprüft werden sollten

Schimmel in Innenräumen muss fachgerecht beseitigt werden. Je nach Ursache reicht es nicht aus, sichtbare Beläge zu reinigen oder eine befallene Oberfläche zu beschichten. Häufig müssen durchfeuchtete Bauteile geöffnet, Bodenbeläge entfernt, Putze abgeschlagen oder Wand- und Deckenaufbauten zurückgebaut werden.

Gerade in älteren Gebäuden kann dabei ein weiterer Schadstoff zum Thema werden: Asbest. Er ist nicht immer sichtbar und kann in unterschiedlichen Baustoffen enthalten sein – unter anderem in Bodenbelägen, Klebern, Spachtelmassen, Putzen, Anstrichen oder Platten. Werden solche Materialien bei der Schimmelbeseitigung unkontrolliert bearbeitet, können gefährliche Fasern freigesetzt werden.

Deshalb sollte vor dem Rückbau geprüft werden, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein können. Die Prüfung dient nicht dazu, jede Sanierung unnötig zu verzögern. Sie schafft vielmehr die Grundlage für eine sichere Planung und verhindert, dass Schimmel- und Schadstoffarbeiten unkontrolliert miteinander vermischt werden.

Warum Schimmelarbeiten Asbest freilegen können

Schimmel entsteht häufig infolge von Feuchtigkeit. Ursachen können beispielsweise Leitungswasserschäden, undichte Bauteile, aufsteigende Feuchte, Kondensation oder unzureichendes Lüften und Heizen sein. Welche Sanierung erforderlich ist, hängt vom Ausmaß des Schadens und vom betroffenen Bauteil ab.

Bei einem oberflächlichen Befall kann eine Reinigung ausreichen. In anderen Fällen müssen Materialien entfernt werden, weil sie durchfeuchtet, aufgequollen oder dauerhaft kontaminiert sind. Dann kommen Arbeiten hinzu, die den Untergrund mechanisch beanspruchen: Bodenbeläge werden aufgenommen, Kleberreste entfernt, Putz wird abgetragen oder Wandverkleidungen werden demontiert.

Genau diese Tätigkeiten können bei alten Baustoffen problematisch sein. Asbestfasern sind in vielen Materialien nicht mit bloßem Auge erkennbar. Ein alter Bodenbelag sieht nicht zwangsläufig anders aus als ein asbestfreier Belag. Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber können Asbest enthalten, ohne dass dies anhand der Oberfläche sicher beurteilt werden kann.

Die Schimmelbeseitigung ist daher nicht automatisch eine Asbestsanierung. Sie kann jedoch Arbeiten auslösen, bei denen eine Asbestgefährdung berücksichtigt werden muss.

In welchen alten Baustoffen Asbest vorkommen kann

Asbest wurde in Deutschland über Jahrzehnte in zahlreichen Bauprodukten eingesetzt. Die Verwendung und Herstellung asbesthaltiger Produkte wurde in Deutschland zum 31. Oktober 1993 verboten. In älteren Gebäuden können die Materialien jedoch weiterhin vorhanden sein.

Für die Schimmelbeseitigung besonders relevant sind Bauteile, die beim Öffnen oder Rückbau häufig berührt werden:

  • Bodenbeläge: Dazu gehören bestimmte Vinyl-Asbest-Fliesen und ältere Cushion-Vinyl-Beläge. Auch darunterliegende schwarzbraune Bitumenkleber können asbesthaltig sein.
  • Putze und Spachtelmassen: Asbest kann in älteren Wand- und Deckenbeschichtungen enthalten sein und ist dort optisch nicht zuverlässig erkennbar.
  • Fliesenkleber: Beim Entfernen von Fliesen oder beim Abtragen des Klebers kann der Untergrund mechanisch bearbeitet werden.
  • Platten und Verkleidungen: Je nach Bauzeit und Ausführung kommen asbesthaltige Bauplatten, Fassadenplatten oder andere zementgebundene Produkte infrage.
  • Rohr- und Anlagenteile: In Gebäuden mit älteren technischen Anlagen können Dichtungen, Isolierungen oder andere Bauteile betroffen sein.

Die Aufzählung ist nicht vollständig. Entscheidend sind das Baujahr, spätere Umbauten, die Nutzung des Gebäudes und die konkrete Materialzusammensetzung. Eine reine Sichtprüfung reicht deshalb häufig nicht aus.

Warum eine Sichtprüfung nicht genügt

Asbesthaltige Materialien können fest oder schwach gebunden sein. Bei fest gebundenen Produkten sind die Fasern in eine Materialstruktur eingebettet. Eine Gefahr entsteht insbesondere dann, wenn das Material gebohrt, gesägt, geschliffen, gefräst, gemeißelt, gebrochen oder anderweitig mechanisch bearbeitet wird.

Bei schwach gebundenen Produkten können Fasern leichter freigesetzt werden. Die Beurteilung solcher Materialien erfordert besondere Aufmerksamkeit, weil eine Belastung nicht erst durch einen umfangreichen Rückbau entstehen muss.

Problematisch ist außerdem, dass sich mehrere Schichten überlagern können. Unter einem alten Bodenbelag können beispielsweise Kleberreste oder weitere Schichten vorhanden sein. Wird bei der Schimmelbeseitigung nur die sichtbare Oberfläche betrachtet, bleiben darunterliegende Materialien möglicherweise unberücksichtigt.

Eine belastbare Einschätzung berücksichtigt daher die gesamte geplante Arbeitsmaßnahme: Welche Schichten werden entfernt? Wird der Untergrund abgeschliffen oder abgestemmt? Müssen Wandbereiche geöffnet werden? Werden Leitungen freigelegt? Erst aus dieser Verbindung von Bauzustand, Material und Arbeitsverfahren lässt sich das Risiko sinnvoll bewerten.

Was vor dem Rückbau geprüft werden sollte

Vor Beginn umfangreicher Schimmelarbeiten sollte der Gebäudeeigentümer, die Hausverwaltung oder die beauftragte Fachfirma klären, ob eine Asbesterkundung erforderlich ist. Besonders wichtig ist dies bei Gebäuden, deren Bau oder Umbau in eine Zeit fällt, in der Asbest häufig verwendet wurde.

Zur Vorbereitung gehören typischerweise folgende Schritte:

  1. Baujahr und Umbaugeschichte erfassen: Bauunterlagen, frühere Sanierungen und bekannte Materialverwendungen können wichtige Hinweise geben.
  2. Betroffene Bauteile aufnehmen: Nicht nur die sichtbare Schimmelfläche, sondern auch Boden-, Wand-, Decken- und Installationsaufbauten sollten betrachtet werden.
  3. Geplante Arbeiten beschreiben: Für die Bewertung ist relevant, ob Materialien lediglich gereinigt oder vollständig entfernt und mechanisch bearbeitet werden.
  4. Verdächtige Materialien fachgerecht untersuchen lassen: Bei unklarer Materialzusammensetzung kann eine Probenahme und Laboranalyse erforderlich sein. Die Probenahme selbst darf nicht zu einer unkontrollierten Faserfreisetzung führen.
  5. Sanierungsablauf abstimmen: Werden Asbest und Schimmel gemeinsam angetroffen, müssen Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen, Arbeitsbereiche und Entsorgungswege vor Beginn festgelegt werden.

Eine Materialprobe allein ersetzt keine Arbeitsplanung. Umgekehrt ist eine allgemeine Vermutung nicht immer ausreichend, um die konkrete Gefährdung zu beurteilen. Ziel ist eine nachvollziehbare Bestandsaufnahme, die den tatsächlich geplanten Rückbau abbildet.

Was gilt, wenn Asbest vermutet oder nachgewiesen wird?

Wird Asbest vermutet, sollte die betroffene Fläche nicht weiter bearbeitet werden, bis das weitere Vorgehen geklärt ist. Eigenständiges Bohren, Schleifen, Brechen, Abschaben oder Abstemmen ist zu vermeiden. Auch eine normale Reinigung mit haushaltsüblichen Geräten kann ungeeignet sein, wenn bereits Stäube freigesetzt wurden.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen in Deutschland den Vorgaben des Gefahrstoffrechts. Die Gefahrstoffverordnung beschränkt Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. Ausnahmen gelten unter anderem für zulässige Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die unter den vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt werden.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 beschreibt Anforderungen an die Vorbereitung und sichere Durchführung solcher Arbeiten. Dazu gehören je nach Tätigkeit unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, fachkundige Verantwortliche, qualifizierte Beschäftigte sowie die ordnungsgemäße Anzeige oder Genehmigung, soweit erforderlich.

Für Eigentümer bedeutet das: Ein Schimmelbetrieb sollte asbestverdächtige Bauteile nicht einfach im Zuge der normalen Rückbauarbeiten entfernen. Ist Asbest betroffen, muss ein entsprechend qualifizierter Fachbetrieb eingebunden werden. Je nach Situation werden zunächst andere Arbeiten gestoppt, der Bereich gesichert und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Schimmel und Asbest fachlich voneinander trennen

Schimmel und Asbest sind zwei unterschiedliche Schadstoffthemen. Schimmel steht in der Regel im Zusammenhang mit Feuchtigkeit und biologischen Verunreinigungen. Asbest ist ein mineralischer, krebserzeugender Gefahrstoff, dessen Fasern vor allem bei bestimmten Bearbeitungen freigesetzt werden können.

Beide Gefährdungen können jedoch im selben Raum auftreten. Das macht die Sanierung anspruchsvoller:

  • Durchfeuchtete Bauteile können den Ausbau alter Boden- oder Wandmaterialien erforderlich machen.
  • Bei der Ursachenanalyse müssen möglicherweise Bauteilschichten geöffnet werden.
  • Asbesthaltige Materialien dürfen nicht wie gewöhnlicher Bauschutt behandelt werden.
  • Arbeitsbereiche müssen so geplant werden, dass keine Verschleppung von Schadstoffen in angrenzende Räume erfolgt.
  • Die Entsorgung muss an die Materialeigenschaften und die geltenden abfallrechtlichen Anforderungen angepasst werden.

Ein sinnvoller Sanierungsablauf beginnt deshalb mit der Erkundung und Planung. Erst danach sollte entschieden werden, welche Materialien entfernt, welche Bereiche abgeschottet und welche Folgearbeiten durchgeführt werden.

Warum der richtige Zeitpunkt der Prüfung wichtig ist

Wird Asbest erst während des Rückbaus entdeckt, entstehen häufig Unterbrechungen. Bereits geöffnete Bauteile müssen gesichert, Arbeitsbereiche neu bewertet und Entsorgungswege geändert werden. Außerdem besteht das Risiko, dass Fasern durch ungeeignete Arbeiten in angrenzende Räume verschleppt wurden.

Eine Prüfung vor Beginn ist deshalb nicht nur eine Frage des Arbeitsschutzes. Sie verbessert auch die Projektplanung. Eigentümer können Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Kosten realistischer einschätzen. Für ausführende Unternehmen ist klarer, welche Schutzmaßnahmen und Qualifikationen erforderlich sind.

Besonders bei größeren Wasserschäden, umfangreichen Rückbauarbeiten oder der Sanierung vermieteter Gebäude sollte die Schadstofffrage frühzeitig geklärt werden. Das gilt ebenso für öffentliche, gewerblich genutzte und gemeinschaftlich verwaltete Immobilien.

Was Eigentümer bei einem Verdacht jetzt tun sollten

Wenn bei der Schimmelbeseitigung alte Bodenbeläge, Platten, Putze, Kleber oder Isolierungen auffallen, sollte der Rückbau zunächst unterbrochen werden. Die betroffene Stelle sollte möglichst nicht weiter berührt werden. Informieren Sie die beauftragte Sanierungsfirma und lassen Sie klären, ob eine fachgerechte Erkundung erforderlich ist.

Wurde ein Material bereits beschädigt, sollte nicht selbst gesaugt, gekehrt oder weiter gereinigt werden. Je nach Situation sind eine fachkundige Bewertung und geeignete Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Bei konkreten gesundheitlichen Beschwerden ist ein Arzt der richtige Ansprechpartner; die bauliche Situation muss zusätzlich durch geeignete Fachleute bewertet werden.

Weitere Informationen zum strukturierten Vorgehen finden Sie auf unserer Seite zum Ablauf einer Asbestsanierung. Informationen zu den möglichen Leistungen bietet auch die Übersicht zur Asbestsanierung.

Fazit: Erst prüfen, dann zurückbauen

Schimmelbeseitigung in einem älteren Gebäude kann Arbeiten an verschiedenen Baustoffschichten erfordern. Weil Asbest in alten Putzen, Spachtelmassen, Klebern, Bodenbelägen oder Platten verborgen sein kann, sollte vor dem Rückbau geprüft werden, ob eine Asbestgefährdung besteht.

Eine sorgfältige Erkundung verhindert unnötige Risiken und schafft Planungssicherheit. Wird Asbest vermutet oder nachgewiesen, sollten die betroffenen Materialien nicht eigenständig bearbeitet werden. Die weiteren Arbeiten gehören in die Hände eines Fachbetriebs, der die erforderlichen Schutzmaßnahmen, Qualifikationen und Entsorgungswege berücksichtigt.

CB Sanierung ist ein zertifiziertes Sanierungsunternehmen mit mehr als fünf Jahren Erfahrung und übernimmt Projekte in ganz Deutschland. Zu den Leistungen gehören unter anderem Asbestsanierung, Asbestdemontage, Asbestentsorgung, Asbestbodensanierung und Schadstoffrückbau. Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie das Unternehmen telefonisch unter +49 160 8519374 oder per E-Mail an info@cbsanierung.de.

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