Wer in einem älteren Gebäude renovieren, umbauen oder zurückbauen möchte, kann auf asbesthaltige Baustoffe stoßen. Typische Beispiele sind alte Faserzementplatten, Bodenbeläge, Kleber, Rohrisolierungen, Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber. Werden solche Materialien beschädigt, geschnitten, gebohrt oder abgeschliffen, können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden.
Eine geeignete Asbest-Fachfirma übernimmt deshalb nicht nur den Ausbau einzelner Bauteile. Ein seriöser Sanierungsbetrieb sollte den gesamten Ablauf fachgerecht planen: von der ersten Einschätzung über die Arbeitsvorbereitung und abgeschirmte Demontage bis zur dokumentierten Entsorgung. Entscheidend ist, dass die Leistungen zum Material, zum Gebäude und zum jeweiligen Risikobereich passen.
Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben ein Sanierungsunternehmen übernehmen sollte und woran Auftraggeber einen professionellen Leistungsumfang erkennen können.
Warum eine Asbest-Fachfirma erforderlich ist
Asbest ist kein gewöhnlicher Baustoff. Die Fasern können sich bei mechanischer Beanspruchung in sehr feine Partikel aufspalten und über die Atemluft aufgenommen werden. Mögliche Folgeerkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome können erst nach langer Latenzzeit auftreten.
In Deutschland ist der Umgang mit Asbest durch die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 geregelt. Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind grundsätzlich verboten, soweit sie nicht als zulässige Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten unter den vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt werden. Je nach Tätigkeit und Risikobereich können Anforderungen an Sach- und Fachkunde, Anzeigen, Schutzmaßnahmen und die Zulassung des Betriebs gelten.
Für Auftraggeber bedeutet das: Nicht jeder Betrieb, der Abbruch- oder Renovierungsarbeiten anbietet, darf automatisch Asbestarbeiten ausführen. Vor der Beauftragung sollte daher geprüft werden, ob das Unternehmen die erforderlichen Qualifikationen, technischen Einrichtungen und organisatorischen Voraussetzungen nachweisen kann.
1. Bestandsaufnahme und Einschätzung des Verdachts
Am Anfang sollte eine fachliche Einschätzung stehen. Die Fachfirma verschafft sich einen Überblick über das Gebäude, das Baujahr, geplante Arbeiten und möglicherweise betroffene Bauteile. Dabei wird geklärt, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sein könnten und ob bereits Beschädigungen oder Verunreinigungen erkennbar sind.
Eine Sichtprüfung allein kann Asbest jedoch nicht sicher ausschließen. Wenn die Materialzusammensetzung unklar ist, kann eine Probenahme durch eine dafür geeignete Stelle und eine Laboranalyse erforderlich sein. Bis zur Klärung sollten verdächtige Bauteile nicht bearbeitet werden.
Zur Bestandsaufnahme gehören je nach Projekt insbesondere:
- Aufnahme der betroffenen Räume, Bauteile und Flächen
- Einordnung des Materials nach seiner vermuteten Verwendung und Bindung
- Bewertung von Beschädigungen und möglicher Faserfreisetzung
- Abstimmung mit Eigentümern, Hausverwaltung, Planern und weiteren Gewerken
- Festlegung, ob eine vollständige Entfernung, Sicherung oder ein anderer Sanierungsweg erforderlich ist
Eine belastbare Bestandsaufnahme verhindert, dass während der Bauarbeiten unerwartet weitere Gefahrstoffbereiche geöffnet werden.
2. Sanierungs- und Arbeitskonzept
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme sollte die Asbest-Fachfirma ein nachvollziehbares Arbeitskonzept erstellen. Es beschreibt, welche Materialien bearbeitet werden, mit welchen Verfahren gearbeitet wird und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zum Konzept können unter anderem gehören:
- Abgrenzung und Sicherung des Arbeitsbereichs
- Festlegung der Zugänge, Materialwege und Schleusen
- Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren mit möglichst geringer Emission
- Vorgaben für persönliche Schutzausrüstung und Hygiene
- Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen
- Umgang mit kontaminierten Geräten, Verpackungen und Reststoffen
- Koordination mit Behörden oder anderen zuständigen Stellen, soweit erforderlich
Ein pauschales Vorgehen nach dem Motto „ausbauen und abfahren“ reicht bei Asbest nicht aus. Die Vorgehensweise muss zur konkreten Einbausituation passen. Besonders bei schwach gebundenen Materialien, beschädigten Oberflächen oder umfangreichen Innenraumsanierungen ist eine sorgfältige Planung entscheidend.
3. Fachgerechte Asbestdemontage
Die eigentliche Demontage sollte so erfolgen, dass eine Faserfreisetzung weitestgehend vermieden wird. Dazu gehören geeignete Arbeitsverfahren, eine kontrollierte Arbeitsumgebung und die fachgerechte Verpackung der ausgebauten Materialien.
Eine Fachfirma übernimmt beispielsweise die Demontage von:
- Asbestzementplatten an Dächern, Fassaden oder technischen Anlagen
- asbesthaltigen Bodenbelägen und darunterliegenden Kleberschichten
- Rohrisolierungen und Dichtungen
- asbesthaltigen Brandschutz- und Dämmmaterialien
- Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern mit nachgewiesenem Asbestgehalt
- weiteren asbesthaltigen Bauteilen im Rahmen eines geplanten Rückbaus
Welche Schutzmaßnahmen tatsächlich notwendig sind, hängt von Material, Zustand, Arbeitsumfang und Verfahren ab. Je nach Risikobereich können Abschottungen, Unterdruckhaltung, Material- und Personenschleusen, geeignete Absaugtechnik sowie besondere Reinigungs- und Freigabeschritte erforderlich sein.
Wichtig: Asbestverdächtige Materialien sollten nicht eigenständig gebohrt, geschnitten, geschliffen, gebrochen oder entfernt werden. Auch vermeintlich kleine Arbeiten können Fasern freisetzen oder eine spätere Sanierung erschweren.
Mehr über den fachgerechten Ausbau erfahren Sie auf der Leistungsseite zur Asbestdemontage.
4. Asbestbodensanierung
Bei Bodenaufbauten ist häufig nicht nur der sichtbare Belag relevant. Asbest kann beispielsweise in Vinylplatten, Cushion-Vinyl-Belägen oder in Klebern enthalten sein. Wird der Belag herausgerissen oder der Kleber abgeschliffen, können Fasern freigesetzt werden. Außerdem kann sich der Verdacht auf darunterliegende Schichten beziehen.
Eine geeignete Fachfirma sollte deshalb den gesamten Bodenaufbau betrachten und das Verfahren auf die vorhandenen Materialien abstimmen. Je nach Befund kann die Leistung die Entfernung des Belags, die Bearbeitung oder Sicherung von Kleberschichten, die Reinigung des Untergrunds und die Vorbereitung für einen neuen Bodenaufbau umfassen.
Die Asbestbodensanierung sollte besonders eng mit nachfolgenden Gewerken koordiniert werden. Estrich-, Bodenleger- oder Ausbauarbeiten dürfen erst beginnen, wenn der betreffende Bereich entsprechend gereinigt und sicher übergeben wurde.
5. Abschottung, Schutzmaßnahmen und Reinigung
Eine Asbestsanierung besteht nicht nur aus dem Entfernen des Materials. Ebenso wichtig ist der Schutz der Beschäftigten, Bewohner, Nachbarbereiche und anderer am Bau Beteiligter.
Zum Leistungsumfang können abhängig vom Projekt gehören:
- bauliche oder technische Abschottung des Arbeitsbereichs
- Einrichtung von Schleusen und kontrollierten Zugängen
- Einsatz geeigneter Absaug- und Filtertechnik
- staubarme Arbeitsweisen und geeignete Befeuchtung, soweit vorgesehen
- Schutzkleidung und Atemschutz für die Beschäftigten
- regelmäßige Reinigung von Arbeitsflächen und Arbeitsmitteln
- kontrollierte Dekontamination von Personen und Geräten
- abschließende Prüfung des Arbeitsbereichs vor der Freigabe
Die konkreten Maßnahmen dürfen nicht aus allgemeinen Werbeversprechen abgeleitet werden. Auftraggeber sollten sich erklären lassen, wie der Betrieb den Arbeitsbereich sichert und wie die Reinigung beziehungsweise Übergabe dokumentiert wird.
6. Verpackung, Transport und Asbestentsorgung
Ausgebaute asbesthaltige Materialien sind gefährliche Abfälle. Sie müssen getrennt gehalten, geeignet verpackt, gekennzeichnet und über einen zulässigen Entsorgungsweg abgegeben werden. Eine Vermischung mit Bauschutt oder Restmüll ist nicht zulässig.
Eine vollständige Leistung umfasst deshalb idealerweise:
- Bereitstellung geeigneter, sicher verschließbarer Verpackungen
- getrennte Sammlung der asbesthaltigen Abfälle
- innerbetriebliche Sicherung und Bereitstellung zum Abtransport
- ordnungsgemäßen Transport zu einer geeigneten Annahmestelle
- Abstimmung mit der zuständigen Entsorgungsanlage
- Dokumentation des Entsorgungswegs und der übergebenen Mengen
Welche Nachweise und Verfahren erforderlich sind, kann vom Bundesland, der Abfallart und dem Entsorgungsweg abhängen. Deshalb sollte im Angebot klar geregelt sein, ob Verpackung, Transport, Gebühren und Entsorgungsnachweise enthalten sind.
Weitere Informationen zur Leistung finden Sie unter Asbestentsorgung.
7. Schadstoffrückbau und Koordination weiterer Arbeiten
Asbest tritt nicht immer isoliert auf. In älteren Gebäuden können zusätzlich andere Schadstoffe oder belastete Bauteile vorhanden sein. Ein Sanierungsbetrieb sollte den eigenen Leistungsumfang klar abgrenzen und bei Bedarf die Koordination mit weiteren Fachplanern, Laboren oder Entsorgungsunternehmen ermöglichen.
Beim Schadstoffrückbau ist außerdem wichtig, die Reihenfolge der Arbeiten zu planen. Asbesthaltige Materialien sollten vor nachfolgenden Abbruch- oder Ausbauarbeiten entfernt werden, soweit dies möglich und erforderlich ist. Dadurch wird verhindert, dass andere Gewerke den Gefahrstoff unbeabsichtigt beschädigen oder kontaminieren.
8. Welche Nachweise sollten Auftraggeber prüfen?
Vor der Beauftragung sollten Eigentümer, Unternehmen und Hausverwaltungen nicht nur auf den Preis achten. Sinnvoll ist eine kurze Prüfung der fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen.
- Verfügt der Betrieb über die für die geplante Tätigkeit erforderliche Zulassung oder Anzeige?
- Sind sachkundige beziehungsweise fachkundige Personen benannt?
- Kann das Unternehmen die vorgesehenen Arbeitsverfahren verständlich erläutern?
- Ist die technische Ausstattung für Abschottung, Absaugung, Reinigung und Verpackung vorhanden?
- Wer übernimmt die Kommunikation mit Entsorgungsanlage und Behörden?
- Welche Leistungen sind im Angebot enthalten und welche werden separat abgerechnet?
- Welche Dokumente erhält der Auftraggeber nach Abschluss?
Bei einem seriösen Angebot sollten außerdem Materialart, Flächen oder Mengen, Arbeitsbereiche, Schutzmaßnahmen, Entsorgungsweg und voraussichtlicher Ablauf möglichst konkret beschrieben sein.
9. Was gehört in ein gutes Angebot?
Ein transparentes Angebot trennt die einzelnen Leistungsphasen. Je nach Projekt können folgende Positionen enthalten sein:
| Leistungsbereich | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Vorprüfung und Planung | Besichtigung, Bestandsaufnahme, Abstimmung und Arbeitskonzept |
| Sanierung und Demontage | konkrete Bauteile, Flächen, Verfahren und Schutzmaßnahmen |
| Reinigung und Übergabe | Reinigungsumfang, Prüfungen und Freigabe des Arbeitsbereichs |
| Verpackung und Transport | Verpackungsmittel, Transportleistung und Zuständigkeiten |
| Entsorgung | Entsorgungsanlage, Gebühren und Nachweise |
| Zusatzleistungen | Laboranalysen, Gerüst, Wiederherstellung oder weitere Gewerke |
Unklare Sammelpositionen können später zu Nachträgen führen. Bei größeren Projekten empfiehlt es sich, mehrere Angebote anhand desselben Leistungsumfangs zu vergleichen.
10. Warum der billigste Anbieter nicht automatisch die beste Wahl ist
Bei Asbestarbeiten entstehen Kosten nicht nur durch Arbeitszeit. Schutztechnik, Abschottung, persönliche Schutzausrüstung, Verpackung, Spezialreinigung, Transport und Entsorgung sind wesentliche Bestandteile einer sicheren Leistung.
Ein auffällig niedriger Preis kann darauf hindeuten, dass wichtige Positionen nicht enthalten sind. Auftraggeber sollten deshalb prüfen, ob der Anbieter lediglich den Ausbau kalkuliert oder tatsächlich die gesamte Sanierung einschließlich Schutzmaßnahmen und Entsorgungsdokumentation übernimmt.
Asbest-Fachfirma beauftragen: Diese Leistungen sollten enthalten sein
Ein qualifizierter Sanierungsbetrieb sollte Auftraggeber während des gesamten Projekts begleiten. Dazu gehören die fachliche Einschätzung, die Planung des Arbeitsablaufs, die sichere Demontage, erforderliche Schutz- und Reinigungsmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung.
Je nach Befund können zusätzlich Laboranalysen, Asbestbodensanierung, Schadstoffrückbau oder die Koordination mit weiteren Gewerken erforderlich sein. Entscheidend ist nicht allein, dass ein Unternehmen „Asbest“ im Leistungsangebot nennt. Maßgeblich sind nachvollziehbare Verfahren, geeignete Qualifikationen, eine passende technische Ausstattung und transparente Nachweise.
CB Sanierung ist ein zertifiziertes Sanierungsunternehmen mit über fünf Jahren Erfahrung und übernimmt Projekte in ganz Deutschland. Zu den Kernleistungen gehören Asbestsanierung, Asbestdemontage, Asbestentsorgung, Asbestbodensanierung und Schadstoffrückbau. Für eine erste Projektanfrage können Sie Kontakt mit CB Sanierung aufnehmen.
Häufige Fragen
Muss jedes alte Gebäude auf Asbest untersucht werden?
Nicht jedes Gebäude enthält Asbest. Bei Gebäuden und Bauteilen aus der Zeit, in der Asbest häufig verwendet wurde, sollte ein Asbestverdacht jedoch vor Renovierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten fachlich bewertet werden. Eine sichere Aussage ist bei unklaren Materialien häufig nur durch eine geeignete Untersuchung möglich.
Darf man einzelne Asbestplatten selbst entfernen?
Eigenständige Arbeiten sind riskant und rechtlich sowie technisch vom konkreten Material, Verfahren und Risikobereich abhängig. Asbestverdächtige Bauteile sollten nicht bearbeitet werden. Beauftragen Sie stattdessen einen hierfür geeigneten Fachbetrieb.
Übernimmt die Fachfirma auch die Entsorgung?
Viele Sanierungsbetriebe bieten Demontage und Entsorgung aus einer Hand an. Auftraggeber sollten dennoch prüfen, ob Verpackung, Transport, Entsorgungsgebühren und Nachweise ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Was passiert, wenn während der Arbeiten weiteres Asbest gefunden wird?
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sollten unterbrochen und der neue Befund bewertet werden. Anschließend müssen Vorgehen, Kosten und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen neu abgestimmt werden. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme vor Beginn reduziert dieses Risiko.
