Bei einem alten Wellplattendach stellt sich häufig zuerst die Frage: Ist dafür ein Dachdecker zuständig oder muss ein spezieller Asbest-Fachbetrieb beauftragt werden? Die kurze Antwort lautet: Für die eigentliche Arbeit am asbesthaltigen Dach ist in der Regel ein Unternehmen erforderlich, das die besonderen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest erfüllt. Ein Dachdecker kann anschließend oder ergänzend für die Erneuerung des Daches zuständig sein – sofern er selbst über die erforderlichen Qualifikationen, Ausstattung und organisatorischen Voraussetzungen verfügt.
Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die konkrete Qualifikation des Betriebs. Ein Dachdeckerbetrieb ohne nachgewiesene Sachkunde und ohne geeignete Arbeitsverfahren darf ein Asbestdach nicht einfach wie ein gewöhnliches Dach zurückbauen.
Die wichtigste Unterscheidung: Dacharbeiten oder Asbestarbeiten?
Ein Dachdecker ist grundsätzlich der Ansprechpartner für klassische Dachdeckerleistungen: etwa die Planung eines neuen Daches, die Reparatur einer nicht asbesthaltigen Dachfläche, die Herstellung der Unterkonstruktion oder die Montage neuer Dachziegel und Dachbahnen.
Sobald jedoch asbesthaltige Platten, Verkleidungen oder Bauteile entfernt, bearbeitet oder abgebrochen werden sollen, steht der Gefahrstoffschutz im Vordergrund. Dann handelt es sich nicht mehr nur um eine Dachdeckerarbeit, sondern zugleich um eine Tätigkeit mit Asbest. Für solche Arbeiten gelten insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519.
Ein Betrieb muss deshalb unter anderem beurteilen, ob Asbest vorhanden ist, welche Faserfreisetzung zu erwarten ist, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Qualifikationen für die konkrete Tätigkeit benötigt werden. Die Anforderungen hängen vom Material, vom Arbeitsverfahren und vom Risikobereich ab.
Warum ein normaler Dachdecker nicht automatisch ausreicht
Ein Dachdecker kann fachlich sehr erfahren sein und dennoch nicht der richtige Auftragnehmer für die Demontage eines Asbestdachs sein. Dachdeckerwissen allein ersetzt keine asbestspezifische Sach- oder Fachkunde.
Bei der Demontage können Fasern freigesetzt werden, insbesondere wenn Platten beschädigt, gebrochen, geschnitten, gebohrt, gereinigt oder mit ungeeigneten Werkzeugen bearbeitet werden. Das Risiko betrifft nicht nur die Beschäftigten auf dem Dach. Asbestfasern können auch in Innenräume, auf angrenzende Flächen oder in die Umgebung gelangen und dort eine spätere Gefährdung verursachen.
Ein geeigneter Betrieb muss deshalb mehr leisten als das Abnehmen von Platten. Dazu gehören beispielsweise:
- die Prüfung der vorhandenen Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte,
- eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung,
- die Festlegung eines geeigneten Arbeitsverfahrens,
- die Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und technischer Einrichtungen,
- die Unterweisung und Koordination der Beschäftigten,
- die sachkundige Beaufsichtigung der Arbeiten,
- die staubarme beziehungsweise emissionsarme Durchführung,
- die sichere Verpackung, Kennzeichnung und Entsorgung der ausgebauten Materialien.
Ob ein Dachdeckerbetrieb diese Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht vermutet, sondern vor der Beauftragung konkret nachgewiesen werden.
Wann ist ein Asbest-Fachbetrieb der richtige Ansprechpartner?
Ein auf Asbest spezialisierter Sanierungsbetrieb ist der passende Ansprechpartner, wenn asbesthaltige Dachplatten entfernt, zurückgebaut oder entsorgt werden sollen. Das gilt besonders bei älteren Faserzement-Wellplatten, bei denen Asbest nicht ohne Weiteres sicher ausgeschlossen werden kann.
Auch bei einer geplanten Dachsanierung mit anschließendem Neueindecken sollte die Asbestfrage vor Beginn der Arbeiten geklärt werden. Der Ablauf lässt sich dann sinnvoll aufteilen: Der Asbest-Fachbetrieb übernimmt die Gefahrstoffarbeiten und die ordnungsgemäße Übergabe beziehungsweise Entsorgung. Ein Dachdecker übernimmt anschließend die neue Dachkonstruktion oder Eindeckung.
CB Sanierung übernimmt als zertifiziertes Sanierungsunternehmen Leistungen in den Bereichen Asbestsanierung, Asbestdemontage und Asbestentsorgung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem sicheren Rückbau und dem fachgerechten Umgang mit asbesthaltigen Materialien.
Kann ein Dachdecker die Asbestdemontage trotzdem durchführen?
Ja, ein Dachdeckerbetrieb kann diese Arbeiten grundsätzlich übernehmen, wenn er die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich ist nicht, ob der Betrieb „Dachdecker“ oder „Sanierungsunternehmen“ heißt. Entscheidend sind die Qualifikationen der eingesetzten Personen, die betriebliche Ausstattung, das geplante Verfahren und die Einhaltung der geltenden Anforderungen.
Vor einer Beauftragung sollten Eigentümer daher konkret fragen:
- Verfügt der Betrieb über die für die geplante Tätigkeit erforderliche Sachkunde?
- Welche sachkundige Person ist für die Arbeiten verantwortlich?
- Wer beaufsichtigt die Arbeiten vor Ort?
- Wurde das konkrete Arbeitsverfahren für das vorhandene Dach festgelegt?
- Wie werden Platten, Bruchstücke und kontaminierte Verpackungen behandelt?
- Wie wird die Entsorgung dokumentiert?
- Welche Anzeigen, Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Anforderungen gelten für die konkrete Tätigkeit?
Vorsicht ist angebracht, wenn ein Anbieter die Arbeiten als einfache „Dachplatten-Entsorgung“ beschreibt, keine Angaben zur Sachkunde macht oder verspricht, das Dach besonders schnell und ohne besondere Schutzmaßnahmen abzubauen.
Was Eigentümer vor der Beauftragung klären sollten
1. Ist das Material tatsächlich asbesthaltig?
Bei älteren Gebäuden kann Asbest in Dachplatten, Fassadenplatten oder weiteren Bauteilen enthalten sein. Das Baujahr liefert wichtige Hinweise, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine fachkundige Bewertung. Liegen Unterlagen, frühere Gutachten oder Angaben zum verwendeten Material vor, sollten diese dem ausführenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Wenn die Materialzusammensetzung unklar ist, kann eine technische Erkundung oder Materialuntersuchung erforderlich sein. Asbestverdächtige Bauteile sollten bis zur Klärung nicht gebohrt, geschnitten, gereinigt oder anderweitig bearbeitet werden.
2. Welche Arbeiten sind tatsächlich geplant?
Ob nur einzelne Platten entfernt, ein kompletter Dachaufbau zurückgebaut oder zusätzlich eine neue Dacheindeckung montiert werden soll, hat Einfluss auf Planung und Zuständigkeiten. Auch Reparaturen oder Durchdringungen können relevant sein, wenn dabei die Oberfläche asbesthaltiger Produkte beschädigt wird.
3. Wer übernimmt welche Leistung?
Bei größeren Projekten arbeiten häufig mehrere Gewerke zusammen. Der Asbest-Fachbetrieb kann den Gefahrstoffbereich übernehmen, während ein Dachdecker die anschließende Neueindeckung ausführt. Wichtig ist, die Schnittstellen eindeutig festzulegen. Dazu gehören insbesondere die Freigabe des Arbeitsbereichs, die Reinigung, die Übergabe der Fläche und der Beginn der nachfolgenden Dacharbeiten.
4. Wie wird die Entsorgung organisiert?
Asbesthaltige Dachplatten dürfen nicht wie gewöhnlicher Bauschutt behandelt werden. Der Auftrag sollte deshalb ausdrücklich regeln, wer die ausgebauten Materialien verpackt, transportiert und einer geeigneten Entsorgungsstelle zuführt. Eigentümer sollten sich nachvollziehbare Entsorgungsnachweise aushändigen lassen.
Was bei der Demontage eines Asbestdachs besonders wichtig ist
Die Demontage muss so geplant werden, dass eine möglichst geringe Faserfreisetzung entsteht. Dazu gehört eine geeignete Arbeitsorganisation ebenso wie der richtige Umgang mit den Platten. Beschädigungen, unnötige mechanische Bearbeitung und die Verschleppung von Staub müssen vermieden werden.
Arbeiten auf dem Dach bringen zusätzlich Absturz- und Witterungsrisiken mit sich. Der Betrieb muss daher sowohl den Gefahrstoffschutz als auch die allgemeinen Anforderungen an sicheres Arbeiten berücksichtigen. Eine fachgerechte Asbestdemontage ist keine Tätigkeit, die sich auf das bloße Abnehmen und Herunterreichen von Platten reduzieren lässt.
Besondere Vorsicht gilt bei bereits beschädigten Dächern, vermoosten Platten, Reparaturstellen oder früheren Reinigungsarbeiten. Auch Dachrinnen, angrenzende Bauteile und Flächen können in die Arbeitsplanung einbezogen werden müssen.
Was gilt für private Eigentümer?
Private Eigentümer sollten ein asbestverdächtiges Dach nicht eigenständig bearbeiten. Auch wenn bestimmte Tätigkeiten im privaten Bereich rechtlich anders eingeordnet werden können als gewerbliche Arbeiten, bleiben die gesundheitlichen und praktischen Risiken bestehen. Für eine sichere Durchführung sind geeignete Geräte, Schutzmaßnahmen, Kenntnisse und eine kontrollierte Entsorgung erforderlich.
Insbesondere sollten Eigentümer keine Platten selbst brechen, sägen, bohren, schleifen oder mit Hochdruck reinigen. Auch Helfer aus dem privaten Umfeld sind keine geeignete Lösung. Wird eine Arbeit begonnen und dabei Material beschädigt, kann sich die Gefährdung deutlich erhöhen und der spätere Sanierungsaufwand steigen.
Der sinnvolle Ablauf bei einem Asbestdach
- Verdacht feststellen: Baujahr, Unterlagen und sichtbare Materialmerkmale werden zusammengetragen.
- Arbeiten stoppen: Asbestverdächtige Bauteile werden bis zur fachlichen Klärung nicht bearbeitet.
- Fachbetrieb anfragen: Der Anbieter erhält alle bekannten Informationen zur Immobilie und zum geplanten Vorhaben.
- Arbeitsumfang festlegen: Demontage, Schutzmaßnahmen, Reinigung, Verpackung, Transport und Entsorgung werden besprochen.
- Neueindeckung koordinieren: Falls ein neuer Dachaufbau vorgesehen ist, werden die Arbeiten mit dem Dachdecker abgestimmt.
- Dokumentation aufbewahren: Unterlagen zur Ausführung und Entsorgung sollten für die Eigentümerakte aufbewahrt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie im Beitrag Ablauf einer Asbestsanierung.
Fazit: Erst der Asbest-Fachbetrieb, dann der Dachdecker
Bei einem Asbestdach ist der Asbest-Fachbetrieb der erste Ansprechpartner für die Beurteilung, Planung, Demontage und Entsorgung. Ein Dachdecker wird vor allem für die anschließende Erneuerung oder den Aufbau des neuen Daches benötigt. Beide Leistungen können auch von einem Unternehmen angeboten werden – allerdings nur, wenn dieses die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Asbestarbeiten tatsächlich erfüllt.
Für Eigentümer zählt daher nicht allein ein günstiges Angebot oder eine schnelle Terminvergabe. Entscheidend sind nachweisbare Sachkunde, ein nachvollziehbares Arbeitsverfahren, eine sichere Ausführung und eine ordnungsgemäße Entsorgung. Bei Unsicherheit sollte die Arbeit am Dach zunächst ruhen und ein qualifizierter Fachbetrieb hinzugezogen werden.