Kann man während einer Asbestsanierung im Haus wohnen?

Kurz gesagt: Während einer laufenden Asbestsanierung sollten Bewohner den betroffenen Arbeitsbereich nicht betreten. Ob Sie im Haus oder in der Wohnung bleiben können, hängt davon ab, wo sich das asbesthaltige Material befindet, wie umfangreich die Arbeiten sind und ob der Arbeitsbereich fachgerecht abgeschottet wird.

Bei einer Sanierung in einzelnen, klar trennbaren Räumen kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, andere Bereiche des Gebäudes weiter zu nutzen. Bei umfangreichen Arbeiten, offenen Grundrissen, Arbeiten an zentralen Leitungen oder einer möglichen Ausbreitung asbesthaltiger Stäube ist ein vorübergehender Auszug jedoch meist die sicherere Lösung. Die Entscheidung darf nicht allein nach Gefühl getroffen werden, sondern muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem vorgesehenen Schutzkonzept ergeben.

Warum ist das Wohnen während der Sanierung problematisch?

Asbest ist vor allem dann gefährlich, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Intakte, fest gebundene asbesthaltige Produkte stellen bei normaler Nutzung nicht automatisch eine akute Gefahr dar. Kritisch wird es insbesondere beim Entfernen, Bohren, Schleifen, Sägen, Brechen oder anderweitigen Bearbeiten der Materialien.

Während der Arbeiten können trotz Schutzmaßnahmen belastete Stäube entstehen. Deshalb muss verhindert werden, dass sie aus dem Arbeitsbereich in bewohnte Räume gelangen. Das betrifft nicht nur den eigentlichen Sanierungsraum. Auch Flure, Treppenhäuser, angrenzende Wohnungen, Versorgungsschächte und gemeinsam genutzte Bereiche können relevant sein.

Die professionelle Asbestsanierung verfolgt deshalb nicht nur das Ziel, das Material zu entfernen oder zu sichern. Ebenso wichtig ist der Schutz aller Personen, die sich im Gebäude aufhalten.

Wann kann ein Verbleib im Haus möglich sein?

Ein Verbleib kann unter Umständen in Betracht kommen, wenn die Arbeiten räumlich eindeutig begrenzt sind und der übrige Wohnbereich zuverlässig vom Arbeitsbereich getrennt wird. Typische Voraussetzungen sind:

  • Der Sanierungsbereich ist klar festgelegt und für Bewohner vollständig gesperrt.
  • Zwischen Arbeits- und Wohnbereich besteht eine geeignete, dichte Abschottung.
  • Der Zugang zum Arbeitsbereich erfolgt kontrolliert und nicht durch bewohnte Räume, soweit dies möglich ist.
  • Es gibt keine offenen Verbindungen, über die Staub in andere Räume gelangen kann.
  • Lüftungs- und Klimaanlagen werden so berücksichtigt, dass keine Verteilung von Fasern in andere Bereiche erfolgt.
  • Die Arbeiten, Materialtransporte und Reinigungsmaßnahmen sind im Ablaufplan berücksichtigt.
  • Der Fachbetrieb bestätigt, welche Räume genutzt werden dürfen und welche nicht.

Das bedeutet nicht, dass Bewohner während der Arbeiten beliebig im Gebäude unterwegs sein können. Auch wenn eine Nutzung angrenzender Räume möglich ist, gelten die Vorgaben des ausführenden Fachbetriebs. Türen, Schleusen, Absperrungen und Schutzbereiche dürfen nicht geöffnet oder umgangen werden.

Wann sollten Bewohner ausziehen?

Ein vorübergehender Auszug ist in der Regel sinnvoll oder erforderlich, wenn der Arbeitsbereich nicht zuverlässig vom Wohnbereich getrennt werden kann. Das gilt beispielsweise bei:

  • Arbeiten in mehreren Räumen oder auf mehreren Etagen,
  • umfangreichen Rückbau- und Abbrucharbeiten,
  • offenen Grundrissen ohne abschließbare Trennung,
  • Arbeiten an Lüftungs-, Heizungs- oder Installationsschächten,
  • Sanierungen in Treppenhäusern oder anderen gemeinsam genutzten Bereichen,
  • stark beschädigten oder schwer zugänglichen asbesthaltigen Bauteilen,
  • Arbeiten, bei denen mit einer erhöhten Staubfreisetzung gerechnet werden muss,
  • Haushalten mit Kindern, älteren Menschen oder gesundheitlich besonders gefährdeten Personen.

Besonders bei schwach gebundenen Asbestprodukten und bei umfangreichen Innenarbeiten sollte die Möglichkeit einer vollständigen Räumung des Gebäudes frühzeitig geprüft werden. Auch Haustiere sollten während belastender Arbeiten nicht im Gebäude bleiben.

Welche Schutzmaßnahmen sind in bewohnten Gebäuden wichtig?

Bei Innenarbeiten wird der Arbeitsbereich grundsätzlich so eingerichtet, dass eine Ausbreitung asbesthaltiger Stäube verhindert oder weitestgehend minimiert wird. Dazu können je nach Verfahren unter anderem Abschottungen, Unterdruckhaltung, Personenschleusen, Materialschleusen und geeignete Absaugtechnik gehören.

Nach den Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin muss der Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten gereinigt und vor der Freigabe überprüft werden. In der Regel ist bei Innenarbeiten eine Freigabemessung erforderlich. Erst wenn die vorgesehenen Prüf- und Reinigungsmaßnahmen abgeschlossen sind, darf der Bereich wieder genutzt werden.

Für Bewohner bedeutet das: Eine sichtbare Sauberkeit reicht nicht als Nachweis aus. Staub kann sich auch dort ablagern, wo er mit bloßem Auge nicht erkannt wird. Ebenso ist es keine ausreichende Begründung, dass während der Arbeiten keine auffälligen Gerüche oder sichtbaren Staubwolken wahrgenommen wurden.

Was bedeutet die Freigabe des Arbeitsbereichs?

Die Freigabe ist der formale und fachliche Abschluss der Schutzmaßnahmen. Der genaue Ablauf hängt vom Arbeitsverfahren und vom Risikobereich ab. Üblicherweise gehören dazu die sorgfältige Reinigung, die Kontrolle der Abschottung und des Arbeitsbereichs sowie – soweit erforderlich – eine Messung der Raumluft.

Bewohner sollten den sanierten Raum erst wieder betreten, wenn der verantwortliche Fachbetrieb ihn ausdrücklich freigegeben hat. Eine eigenständige Entscheidung nach dem Motto „Die Arbeiten sind beendet, also kann ich wieder hinein“ ist bei Asbest nicht angemessen.

Fragen Sie vor Beginn der Arbeiten konkret nach:

  • Welche Räume dürfen während der Sanierung genutzt werden?
  • Welche Wege sind für Bewohner erlaubt?
  • Wie werden Türen, Lüftung und Versorgungsschächte geschützt?
  • Wann findet die Endreinigung statt?
  • Welche Prüfung oder Messung ist für die Freigabe vorgesehen?
  • Wer informiert die Bewohner über die endgültige Freigabe?

Gilt das auch für eine Asbestbodensanierung?

Ja. Bei asbesthaltigen Bodenbelägen hängt die Bewohnbarkeit davon ab, ob der Bodenbelag intakt ist, wie er entfernt wird und ob angrenzende Räume sicher abgeschottet werden können. Gerade bei älteren Bodenbelägen können sowohl die Platten als auch darunterliegende Klebstoffe asbesthaltig sein. Das Material darf deshalb nicht eigenständig aufgenommen, abgeschliffen oder zerbrochen werden.

Bei einer Asbestbodensanierung müssen der Arbeitsbereich, die Zugangswege und die anschließende Reinigung sorgfältig geplant werden. Bei kleinen, abgeschlossenen Räumen kann eine Nutzung anderer Gebäudeteile unter Umständen möglich bleiben. Bei offenen Wohnbereichen oder durchgängigen Bodenflächen ist ein Auszug häufig praktikabler und sicherer.

Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen vorab organisieren?

Eine gute Vorbereitung reduziert Unsicherheiten und verhindert, dass Bewohner während der Arbeiten improvisieren müssen. Vor Beginn sollten Eigentümer, Hausverwaltungen und ausführende Fachbetriebe mindestens folgende Punkte klären:

  1. Betroffene Materialien bestimmen: Vor Arbeiten an älteren Bauteilen sollte geklärt werden, ob Asbest vorhanden ist. Bei Verdacht darf das Material nicht einfach bearbeitet werden.
  2. Sanierungsbereich festlegen: Der Fachbetrieb muss beschreiben, welche Räume, Wege und Nebenbereiche betroffen sind.
  3. Nutzung schriftlich abstimmen: Bewohner sollten klare Informationen darüber erhalten, welche Bereiche gesperrt sind und wie lange die Einschränkungen voraussichtlich dauern.
  4. Besondere Personen berücksichtigen: Kinder, pflegebedürftige Menschen, Allergiker und Personen mit Atemwegserkrankungen sollten bei der Planung besonders berücksichtigt werden.
  5. Ausweichunterkunft prüfen: Wenn die Trennung nicht sicher gewährleistet werden kann, sollte rechtzeitig eine vorübergehende Unterkunft organisiert werden.
  6. Freigabe dokumentieren: Nach Abschluss der Arbeiten sollte nachvollziehbar sein, wann und unter welchen Voraussetzungen die Räume wieder genutzt werden dürfen.

Die gesetzlichen Anforderungen gelten auch im privaten Haushalt. Für Tätigkeiten mit Asbest sind unter anderem die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 maßgeblich. Der Fachbetrieb muss geeignete Maßnahmen treffen, damit andere Personen nicht gefährdet werden.

Was tun, wenn während der Sanierung Staub oder eine Beschädigung auffällt?

Betreten Sie den Arbeitsbereich nicht, öffnen Sie keine Abschottungen und versuchen Sie nicht, Staub selbst zu entfernen. Informieren Sie unverzüglich die Bauleitung oder den verantwortlichen Fachbetrieb. Bei einer möglichen Verschleppung in bewohnte Räume sollten betroffene Bereiche bis zur fachlichen Bewertung möglichst nicht weiter genutzt werden.

Auch Arbeitskleidung, Werkzeuge, Abfälle oder Bauteile aus dem Sanierungsbereich gehören nicht in bewohnte Räume. Die Asbestentsorgung muss nach den geltenden Vorgaben erfolgen und darf nicht über den normalen Hausmüll abgewickelt werden.

Fazit: Wohnen während der Asbestsanierung ist nur im Einzelfall möglich

Ob Sie während einer Asbestsanierung im Haus wohnen können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Art des asbesthaltigen Materials, das Sanierungsverfahren, die Größe und Lage des Arbeitsbereichs sowie die Qualität der Abschottung und Reinigung.

In einem klar getrennten, professionell gesicherten Arbeitsbereich kann die Nutzung anderer Räume möglich sein. Sobald eine sichere Trennung nicht gewährleistet ist oder umfangreiche Innenarbeiten stattfinden, sollten Bewohner das Gebäude vorübergehend verlassen. Maßgeblich ist die fachliche Einschätzung des qualifizierten Sanierungsunternehmens – nicht allein die Entfernung zum eigentlichen Arbeitsort.

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