Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach kann die Energiekosten senken und den Anteil selbst erzeugten Stroms erhöhen. Bei alten Dächern aus Eternitplatten ist die Montage jedoch nicht einfach eine gewöhnliche Dacharbeit. Wurden die Platten vor dem gesetzlichen Asbestverbot hergestellt, besteht die Möglichkeit, dass sie Asbest enthalten.
In diesem Fall müssen Eigentümer, Dachdecker und Photovoltaikbetrieb vor Beginn der Arbeiten klären, aus welchem Material das Dach besteht und ob die vorhandene Dachkonstruktion für eine PV-Anlage geeignet ist. Asbesthaltige Dachplatten dürfen nicht eigenständig gebohrt, geschnitten, gebrochen oder anderweitig bearbeitet werden. In der Praxis ist häufig die fachgerechte Demontage des alten Daches mit anschließender Neueindeckung die sinnvollste Lösung.
Warum alte Eternitplatten vor der PV-Montage problematisch sind
Der Begriff „Eternit“ wird im Alltag häufig für Faserzementplatten verwendet. Ältere Platten können Asbest enthalten, während jüngere Produkte in der Regel asbestfrei sind. Eine sichere Beurteilung allein anhand der Farbe, Form oder Herstellerbezeichnung ist jedoch nicht zuverlässig.
Asbestzement gilt als fest gebundener Asbest. Solange intakte Platten nicht bearbeitet werden, ist das Risiko einer Faserfreisetzung grundsätzlich geringer als bei schwach gebundenen Asbestprodukten. Problematisch wird es insbesondere beim Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen, Reinigen oder unsachgemäßen Entfernen. Genau solche Eingriffe können bei der Montage einer Photovoltaikanlage erforderlich werden.
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien grundsätzlich. Ausnahmen gelten unter anderem für zulässige Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Eine feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung auf Asbestzementdächern ist von diesen Ausnahmen ausdrücklich nicht umfasst. Eine PV-Anlage darf daher nicht einfach auf einem möglicherweise asbesthaltigen Dach montiert werden, um die alten Platten dauerhaft zu überbauen.
Der erste Schritt: Dach und Baujahr prüfen
Vor der Planung sollte der Eigentümer möglichst viele Informationen zum Gebäude zusammentragen:
- Baujahr des Gebäudes und Zeitpunkt der Dacherneuerung
- Hersteller- und Produktangaben auf Rechnungen oder Lieferscheinen
- vorhandene Bauunterlagen, Sanierungsnachweise und frühere Gutachten
- Zustand der Dachplatten und der Unterkonstruktion
- geplante Position, Größe und Befestigungsart der Photovoltaikanlage
Bei Gebäuden, deren Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kann nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Diese Vermutung ersetzt bei älteren Gebäuden jedoch keine fachkundige Prüfung. Bei einem älteren Eternitdach sollte vor der weiteren Planung geklärt werden, ob ein belastbarer Materialnachweis vorliegt oder eine Untersuchung erforderlich ist.
Wichtig ist außerdem die statische und bauliche Prüfung. Selbst wenn ein Dach asbestfrei ist, können alte Platten, Dachlatten, Sparren oder Befestigungspunkte für zusätzliche Lasten ungeeignet sein. Bei einem asbesthaltigen Dach kommt hinzu, dass die Montagearbeiten die Platten möglichst nicht berühren oder belasten dürfen.
Kann eine Photovoltaikanlage auf einem Asbestdach bleiben?
In der Regel sollte eine PV-Anlage nicht auf einem asbesthaltigen Eternitdach montiert werden. Eine Überbauung löst weder das Problem der möglichen Faserfreisetzung noch die Fragen zur späteren Wartung, Reparatur und Demontage. Auch spätere Arbeiten an Kabeldurchführungen, Wechselrichtern, Dachhaken oder Modulen könnten Eingriffe in den alten Dachaufbau erforderlich machen.
Eine bereits montierte Anlage kann die spätere Asbestdemontage zusätzlich erschweren und verteuern. Module, Unterkonstruktion und Leitungen müssen dann vor einer Dachsanierung möglicherweise zurückgebaut und anschließend erneut montiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Reihenfolge früh festzulegen: Erst Material und Dachzustand klären, dann das Dach sanieren und erst danach die Photovoltaikanlage installieren.
Die konkrete rechtliche und technische Bewertung hängt vom Material, dem Zustand des Daches, dem geplanten Arbeitsverfahren und den örtlichen Anforderungen ab. Eine pauschale Freigabe für jede Form der Aufständerung oder Befestigung lässt sich daraus nicht ableiten.
Was mit alten Eternitplatten vor der PV-Montage zu tun ist
1. Asbestverdacht ernst nehmen
Bei älteren Faserzementplatten sollte zunächst von einem möglichen Asbestgehalt ausgegangen werden, solange das Gegenteil nicht durch geeignete Unterlagen oder eine fachkundige Untersuchung belegt ist. Beschädigte oder verwitterte Platten sind besonders kritisch, weil die Zementmatrix mit zunehmendem Alter spröder werden kann.
2. Keine Eigenarbeiten am Dach durchführen
Eigentümer sollten die Platten nicht selbst aufnehmen, reinigen, bohren, zuschneiden oder in Einzelteile zerlegen. Auch das Abkehren von Dachflächen und das Reinigen mit Hochdruck können Fasern oder belasteten Staub freisetzen. Schutzmasken aus dem Baumarkt ersetzen kein geeignetes Arbeitsverfahren, keine Gefährdungsbeurteilung und keine erforderliche Fachkunde.
3. Fachbetrieb mit der Demontage beauftragen
Die Entfernung asbesthaltiger Dachplatten gehört in die Hände eines hierfür qualifizierten Fachbetriebs. Vor Beginn der Arbeiten müssen unter anderem Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Arbeitsbereich, Materialhandhabung und Entsorgung festgelegt werden. Je nach Risikobereich können Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen gelten.
Die Asbestdemontage sollte mit dem späteren Dachdecker- und Photovoltaikablauf abgestimmt werden. So lässt sich vermeiden, dass bereits sanierte Dachflächen wieder geöffnet oder Gerüste mehrfach aufgebaut werden müssen.
4. Dach fachgerecht neu eindecken
Nach der Demontage wird die Dachkonstruktion geprüft. Je nach Zustand können Sparren, Lattung, Unterspannbahn, Dämmung, Abdichtungen oder Anschlüsse betroffen sein. Erst wenn der neue Dachaufbau statisch und konstruktiv für die geplante PV-Anlage geeignet ist, sollte die Montage der Unterkonstruktion erfolgen.
5. Asbestplatten getrennt entsorgen
Asbesthaltige Dachplatten sind als gefährliche Abfälle einzustufen. Sie müssen getrennt von anderen Baustoffen gesammelt, in geeigneten und sicher verschließbaren Behältnissen transportiert und entsprechend den örtlichen Vorgaben entsorgt werden. Eine Vermischung mit Bauschutt oder die Entsorgung über den normalen Baustellenabfall ist nicht zulässig.
Mehr zur fachgerechten Behandlung und zum Transport solcher Materialien finden Sie auf der Seite zur Asbestentsorgung.
Warum die Reihenfolge entscheidend ist
Für ein Projekt mit Asbestverdacht hat sich folgende Reihenfolge bewährt:
- Dachunterlagen und Baujahr prüfen
- Asbestverdacht fachkundig bewerten lassen
- PV-Planung zunächst unter Vorbehalt erstellen
- Asbesthaltige Dachplatten durch einen geeigneten Fachbetrieb demontieren lassen
- Material ordnungsgemäß verpacken und entsorgen
- Dachkonstruktion, Statik und neuen Dachaufbau prüfen
- Neueindeckung oder Sanierung des Daches durchführen
- Photovoltaikanlage auf dem neuen, geeigneten Dach montieren
Diese Reihenfolge bietet nicht nur Vorteile für den Arbeitsschutz. Sie verhindert auch, dass die PV-Anlage während einer späteren Dachsanierung beschädigt werden muss. Außerdem können Befestigungspunkte, Kabelwege und Dachaufbau von Anfang an aufeinander abgestimmt werden.
Welche Kosten entstehen können?
Die Kosten lassen sich ohne Besichtigung und genaue Angaben zum Dach nicht seriös pauschal nennen. Einfluss haben unter anderem:
- Fläche und Zugänglichkeit des Daches
- Form und Gewicht der Platten
- Zustand und Bruchanfälligkeit des Materials
- erforderliche Gerüste, Hebetechnik und Schutzmaßnahmen
- Arbeitsverfahren und behördliche Anforderungen
- Transport- und Entsorgungsgebühren
- notwendige Reparaturen an der Dachkonstruktion
- Art und Umfang der Neueindeckung
Ein günstiger PV-Montagepreis kann sich daher als Fehlkalkulation erweisen, wenn die Dachsanierung nicht berücksichtigt wurde. Sinnvoll ist ein abgestimmtes Angebot, das Asbestdemontage, Entsorgung, Dacharbeiten und die spätere PV-Montage zeitlich und technisch voneinander trennt.
Was Eigentümer bei Angeboten prüfen sollten
Vor der Beauftragung sollten Eigentümer nicht nur auf den Endpreis achten. Wichtig sind klare Angaben dazu, wer welche Leistung übernimmt:
- Wird das Material geprüft oder lediglich als asbestverdächtig eingestuft?
- Wer führt die Demontage der Platten aus?
- Welche Qualifikationen und Nachweise liegen für die Arbeiten vor?
- Wie werden Arbeitsbereich und Umgebung geschützt?
- Wie werden die Platten verpackt, transportiert und entsorgt?
- Ist die Entsorgung im Angebot enthalten?
- Wer koordiniert Gerüst, Dachdecker und PV-Betrieb?
- Welche Leistungen sind bei Schäden an Unterkonstruktion oder Dachstuhl zusätzlich erforderlich?
Ein vollständiges Angebot sollte die einzelnen Arbeitsschritte nachvollziehbar aufführen. Bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Sanierungsunternehmen, Dachdecker und Photovoltaikbetrieb besonders wichtig.
Fazit: Erst das Asbestdach sanieren, dann Photovoltaik montieren
Alte Eternitplatten sind vor einer PV-Montage nicht einfach ein vorhandener Dachbelag, den man überbauen kann. Bei Gebäuden älteren Baujahrs muss geprüft werden, ob die Platten Asbest enthalten. Besteht ein Asbestverdacht, dürfen sie nicht eigenständig bearbeitet werden.
Die sichere und meist langfristig sinnvollste Lösung besteht darin, das alte Dach fachgerecht zu demontieren, die Platten getrennt zu entsorgen und anschließend ein geeignetes neues Dach für die Photovoltaikanlage herzustellen. CB Sanierung übernimmt Projekte in ganz Deutschland und ist auf Asbestsanierung, Demontage und Entsorgung spezialisiert. Für eine erste Abstimmung erreichen Sie das Unternehmen unter Kontakt, telefonisch unter +49 160 8519374 oder per E-Mail an info@cbsanierung.de.
