Wer in einem Altbau neue Elektroleitungen, Wasserrohre oder Netzwerkleitungen verlegen möchte, denkt häufig zuerst an den Verlauf der Schlitze, die passende Mauernutfräse und die spätere Reparatur der Wand. Bei älteren Gebäuden sollte jedoch ein anderer Punkt ganz am Anfang stehen: die Prüfung, ob Putz, Spachtelmasse, Fliesenkleber oder angrenzende Bauteilschichten Gefahrstoffe enthalten können.
Der Grund: Asbest ist nicht nur in bekannten Produkten wie Wellplatten oder alten Bodenbelägen zu finden. Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber können Asbest enthalten. Solange solche Materialien unbeschädigt bleiben, ist das Risiko im Alltag oft gering. Beim Schlitzen, Bohren, Fräsen, Stemmen oder Schleifen können jedoch Fasern freigesetzt werden.
Dieser Beitrag erklärt, wann eine Prüfung besonders wichtig ist, was Eigentümer und Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten klären sollten und warum eine Materialprobe nicht durch eigenständiges Aufstemmen ersetzt werden darf.
Warum Wandschlitze im Altbau eine Prüfung auslösen können
Beim Schlitzen wird nicht nur die sichtbare Farbschicht geöffnet. Je nach Wandaufbau werden mehrere Schichten durchtrennt: Anstrich, Tapete, Spachtelmasse, Oberputz, Unterputz und gegebenenfalls weitere Ausgleichs- oder Kleberschichten. Von außen ist meist nicht erkennbar, aus welcher Zeit die jeweilige Schicht stammt oder welche Zusammensetzung sie besitzt.
Gerade bei Renovierungen wurden vorhandene Wände im Laufe der Jahrzehnte mehrfach überarbeitet. Eine jüngere Tapete oder ein neuer Anstrich sagt deshalb wenig darüber aus, wann der darunterliegende Putz oder die Spachtelmasse eingebaut wurde. Auch ein unauffälliges, fest gebundenes Material kann bei mechanischer Bearbeitung relevant werden.
Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Putze und Spachtelmassen Asbest enthalten können. Die gemeinsame Leitlinie von BAuA, BBSR und Umweltbundesamt zur Asbesterkundung nennt diese sogenannten PSF-Produkte als mögliche Problemstoffe bei Arbeiten in älteren Gebäuden.
Ab welchem Baujahr sollte man genauer hinsehen?
Ein bestimmtes Baujahr garantiert nicht, dass ein Gebäude asbestfrei ist. Als wichtige Orientierung gilt jedoch: Asbest durfte in Deutschland bis zum Verbot im Oktober 1993 legal verwendet werden. Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder umfassend renoviert wurden, sollte eine mögliche Belastung grundsätzlich in die Planung einbezogen werden.
Auch bei Gebäuden aus den Jahren 1993 bis 1996 ist eine genaue Einordnung erforderlich. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Veranlasser, dem ausführenden Unternehmen Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte bereitzustellen. Bei Gebäuden aus diesem Übergangszeitraum ist insbesondere das Datum des Baubeginns relevant.
Ein Gebäude nach 1993 ist deshalb nicht automatisch ohne jede Prüfung unbedenklich. Entscheidend ist, wann die einzelnen Schichten und Bauteile eingebaut wurden. Bei späteren Umbauten können ältere Materialien weiterhin vorhanden sein.
Wann Putz und Spachtelmasse vor dem Schlitzen geprüft werden sollten
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993
Bei einem Altbau aus der Zeit vor dem Asbestverbot sollte vor staubenden oder zerstörenden Arbeiten geprüft werden, ob die betroffenen Schichten asbesthaltig sein können. Das gilt besonders, wenn Bauunterlagen fehlen oder frühere Sanierungen nicht dokumentiert sind.
Wenn die Wandoberfläche mehrfach überarbeitet wurde
Mehrere Anstriche, alte Reparaturstellen, unterschiedliche Putzstrukturen oder sichtbare Übergänge können darauf hinweisen, dass verschiedene Materialgenerationen übereinanderliegen. Eine Prüfung sollte dann nicht nur die oberste sichtbare Schicht betrachten, sondern den tatsächlichen Arbeitsbereich und den vorgesehenen Eingriff.
Wenn gebohrt, gefräst, gestemmt oder geschliffen wird
Das Risiko hängt nicht allein vom Material, sondern auch von der geplanten Tätigkeit ab. Ein kleiner Wandschlitz kann mehrere Schichten durchdringen. Besonders kritisch sind Verfahren, die viel Staub erzeugen oder eine größere Fläche beschädigen. Auch das nachträgliche Ausschleifen und Glätten der Schlitze kann betroffene Spachtel- oder Putzschichten erneut bearbeiten.
Wenn alte Fliesen, Kleber oder Ausgleichsschichten betroffen sind
In Küchen, Bädern, Hauswirtschaftsräumen und Fluren liegen Leitungswege häufig in Bereichen mit Fliesen, alten Klebern oder Ausgleichsmassen. Wird dort geschlitzt oder zurückgebaut, muss neben dem Wandputz auch der angrenzende Kleber- und Spachtelaufbau berücksichtigt werden.
Wenn ein Auftragnehmer keine belastbare Bestandsinformation erhält
Eigentümer, Hausverwaltungen und andere Veranlasser sollten dem ausführenden Betrieb vorhandene Bauunterlagen, Angaben zu früheren Umbauten und bekannte Schadstoffinformationen weitergeben. Fehlen solche Informationen und soll trotzdem in den Bestand eingegriffen werden, ist eine fachliche Erkundung vor Beginn der Arbeiten sinnvoll.
Wie wird festgestellt, ob Putz oder Spachtelmasse Asbest enthält?
Eine sichere Beurteilung erfolgt nicht durch Farbe, Struktur oder Festigkeit des Materials. Asbestfasern sind mit bloßem Auge nicht zuverlässig erkennbar. Auch erfahrene Handwerker können anhand des Aussehens allein keine belastbare Freigabe erteilen.
In der Praxis wird zunächst der Bauteilaufbau aufgenommen. Dabei wird geklärt, welche Schichten vorhanden sind, wo genau geschlitzt werden soll und welche Materialien durch die Arbeiten beschädigt würden. Anschließend kann eine fachgerecht entnommene Materialprobe in einem geeigneten Labor untersucht werden.
Die Probenahme selbst ist bereits ein Eingriff in das Material. Sie sollte deshalb so geplant und durchgeführt werden, dass keine unnötige Staubfreisetzung entsteht. Ein Eigenversuch mit Hammer, Schraubendreher oder Bohrmaschine ist keine sichere Untersuchung und kann die Situation verschärfen.
Wichtig ist außerdem, dass eine einzelne Probe nicht automatisch jede Stelle im Gebäude repräsentiert. Putze und Spachtelmassen können abschnittsweise unterschiedlich zusammengesetzt sein. Umfang und Anzahl der Untersuchungen hängen daher vom Bauteil, der Baugeschichte und dem geplanten Arbeitsumfang ab.
Was tun, wenn Asbest nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen ist?
Wird Asbest nachgewiesen oder besteht vor dem Eingriff ein begründeter Verdacht, sollten die vorgesehenen Arbeiten zunächst nicht wie geplant fortgesetzt werden. Insbesondere Bohren, Fräsen, Stemmen und Schleifen können Fasern freisetzen.
Der weitere Ablauf richtet sich nach dem Material, dem Zustand, der geplanten Tätigkeit und der möglichen Exposition. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Leitungsführung zu ändern, das Material unangetastet zu lassen oder die erforderlichen Arbeiten durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen.
Für Tätigkeiten mit Asbest gelten unter anderem die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe 519. Vorgesehen sind eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen und fachkundige beziehungsweise sachkundige Personen. Die konkrete Einordnung darf nicht pauschal aus der Größe eines einzelnen Schlitzes abgeleitet werden.
CB Sanierung übernimmt Projekte in ganz Deutschland und ist auf Asbestsanierung, Asbestdemontage, Asbestentsorgung, Asbestbodensanierung und Schadstoffrückbau spezialisiert. Mehr zur Asbestsanierung und zum fachgerechten Umgang mit belasteten Bauteilen finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Was Eigentümer vor der Beauftragung klären sollten
- Baujahr und Umbaugeschichte: Wann wurde das Gebäude errichtet, und wann wurden die betroffenen Räume zuletzt verändert?
- Geplanter Eingriff: Werden nur oberflächliche Arbeiten ausgeführt oder müssen Putz, Spachtelmasse, Fliesenkleber und weitere Schichten durchtrennt werden?
- Vorhandene Unterlagen: Gibt es frühere Gutachten, Baubeschreibungen, Rechnungen oder Angaben zu verwendeten Materialien?
- Arbeitsbereich: Welche Wände, Decken, Böden oder Installationsschächte sind tatsächlich betroffen?
- Verantwortlichkeiten: Wer veranlasst die Erkundung, wer bewertet die Ergebnisse und wer darf die Arbeiten ausführen?
- Entsorgung: Wie werden möglicherweise belastete Ausbau- und Verpackungsmaterialien getrennt, verpackt und entsorgt?
Ein seriöses Angebot sollte nicht nur den Preis für das Schlitzen nennen. Es sollte auch erkennen lassen, ob der Bestand bewertet wurde, welche Annahmen zugrunde liegen und wie mit einem positiven Befund umgegangen wird.
Was bei einem positiven Befund ausdrücklich unterbleiben sollte
- Das Material nicht probeweise großflächig aufstemmen.
- Keine Trockenbearbeitung mit Mauernutfräse, Trennschleifer oder Schleifgerät durchführen.
- Keinen Bauschutt aus einem Verdachtsbereich mit normalem Mischabfall vermengen.
- Keine Reinigung mit Besen oder Druckluft vornehmen, wenn Staub entstanden sein könnte.
- Den betroffenen Bereich nicht ohne fachliche Bewertung weiterbearbeiten.
Die Reinigung, Sicherung, Demontage und Entsorgung richten sich nach dem konkreten Befund. Bei Fragen zu Asbestentsorgung oder zur Planung einer fachgerechten Maßnahme sollte frühzeitig ein qualifizierter Betrieb eingebunden werden.
Fazit: Erst prüfen, dann schlitzen
Wände im Altbau sollten nicht allein nach Optik und Baugefühl geschlitzt werden. Besonders bei Gebäuden vor 1993, unbekannter Baugeschichte, mehrfach überarbeiteten Oberflächen und staubintensiven Verfahren ist eine Prüfung von Putz und Spachtelmasse vor Beginn der Arbeiten sinnvoll oder erforderlich.
Die entscheidende Frage lautet nicht: „Sieht die Wand unauffällig aus?“ Sondern: „Welche Schichten werden durch den geplanten Eingriff bearbeitet, aus welcher Zeit stammen sie und ist eine Gefahrstoffbelastung belastbar ausgeschlossen?“
Wer diese Fragen vor der Beauftragung klärt, schützt Bewohner, Beschäftigte und weitere Gewerke. Bei einem Asbestverdacht gilt: Arbeiten stoppen, Bereich nicht weiter beschädigen und die weitere Vorgehensweise fachlich bewerten lassen.
